Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ausländische Straftäter künftig bereits ausgewiesen werden, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden – unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Das gilt bei Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten.
Auch Eigentumsdelikte wie Diebstahl können zur Ausweisung führen, wenn sie unter Anwendung von Gewalt oder von Serientätern verübt werden.
Quelle: Pressemitteilung der BReg v. 27.01.2016
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