Aktuelles

Allgemein

DAV-Kritik am Geldwäschepaket der EU-Kommission

Am 20.07.2021 hat die EU-Kommission ein umfassendes Gesetzespaket zum Kampf gegen Geldwäsche vorgelegt.

Die insgesamt vier Vorhaben sollen der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entgegentreten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht die Einrichtung der neuen Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) kritisch und befürchtet eine Gefahr für die anwaltliche Unabhängigkeit und Selbstverwaltung. Unverändert bleiben die Regelungen zu den Meldepflichten.

Im Sinne der EU-Kommission soll die neue EU-Behörde AMLA direkte Aufsichtstätigkeiten über Geldwäsche-Verpflichtete aus dem Finanzsektor ausüben, während außerhalb des Finanzsektors die Aufsicht nur indirekt erfolgen soll, etwa über Anweisungen. In Deutschland obliegt die Geldwäscheaufsicht den örtlichen Rechtsanwaltskammern, die selbstverwaltend tätig sind. Im Falle solcher selbstverwaltenden Aufsichtsbehörden soll zwischen diesen und der AMLA eine öffentliche Behörde auf nationaler Ebene zwischengeschaltet werden. Die Kammern werden der Überwachung dieser nationalen Behörde unterworfen, die wiederum von der AMLA als übergeordnete Behörde beaufsichtigt wird.

„Obwohl die Intensivierung des Kampfes gegen Geldwäsche notwendig und zu begrüßen ist, gefährden die Regelungen zur Aufsicht die institutionelle Unabhängigkeit der Anwaltschaft“, warnt Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Uwer aus dem DAV-Berufsrechtausschuss. „Vor allem die Kompetenzen der EU-Behörde und der staatlichen Behörde stellen einen großen Eingriff in die funktionelle Selbstverwaltung dar.“

Hinsichtlich der Meldepflichten werden die Regelungen der 4. Geldwäscherichtlinie in eine Verordnung überführt. Es bleibt dabei, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei Erfüllung der Katalogtätigkeiten Geldwäsche-Verpflichtete sind. Vor dem Hintergrund des Mandatsgeheimnisses sind Rechtsanwälte auch weiterhin von der Meldepflicht verdächtiger Transaktionen befreit, sofern es sich um Informationen handelt, die im Rahmen der Rechtsberatung oder Prozessvertretung erlangt wurden.

Pressemitteilung des DAV Nr. 29/2021 v. 21.07.2021

Eine Antwort hinterlassen

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.

*

captcha Bitte Code eintragen

* Die bezeichneten Felder sind Pflichtfelder.