Der DAV hält es für „vollkommen unverständlich und weiterhin nicht richtlinienkonform „, dass der Gesetzesentwurf keine Straffreiheit für die Opfer von Menschenhandel im Sinne der Richtlinie vorsieht.
Der Gesetzesentwurf gehe einerseits – was Strafschärfungen angeht – über die Vorgaben der Richtlinie 2011/36/EU hinaus und bleibe andererseits – was den Schutz der Opfer von Menschenhandel angeht – hinter den Vorgaben der Richtlinie zurück. Es sei nicht ersichtlich, dass die Richtlinie diesen fragmentarischen Entwurf erforderlich mache.
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