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DAV lehnt Erweiterung des Einsatzes von Staatstrojanern ab

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der geplanten Gesetzesänderung zur Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung, da diese eine Rechtsgrundlage für schwerwiegende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen schafft.

Die Koalitionsfraktionen wollen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Strafgesetzbuches, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze“ vom 22.02.2017 (BT-Drs. 18/11272 – PDF, 456 KB) im laufenden Gesetzgebungsverfahren mit einem Änderungsantrag um ein brisantes Kapitel erweitern.

Sei es zuvor um die Frage des Fahrverbotes als allgemeine Sanktion und den Richtervorbehalt bei der Blutentnahme gegangen, habe der Entwurf nunmehr einen neuen Schwerpunkt mit der Einführung der „Quellen-TKÜ“ und der „Online-Durchsuchung“. Damit sollten sog. Staatstrojaner zugelassen werden, also Programme, die unbemerkt Computer und Mobiltelefone von Verdächtigen ausspähen könnten.

Der Entwurf gehe in seiner Bedeutung damit weit über die bisher im Entwurf enthaltenen Regelungen hinaus und dürfte aus Sicht des DAV an Eingriffstiefe und Konsequenzen den „großen Lauschangriff“ deutlich überbieten. Angesichts dieser Eingriffstiefe sei bereits das von der Bundesregierung und den Regierungsparteien gewählte Verfahren eines nachträglich eingebrachten Änderungsantrages verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. Gesetzesvorschläge, die derartig gravierende Grundrechtseingriffe mit sich bringen, dürften nicht den Eindruck erwecken, dass sie versteckt in einem Änderungsantrag eingebracht werden, um ohne Diskussion und mit großer Eile durchgesetzt zu werden, so DAV-Präsident Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg. Die Datenerhebungen, die durch die Änderung ermöglicht würden, führten zu einem umfassenden staatlichen Einblick in die Gefühls- und Gedankenwelt des Betroffenen und seien deshalb äußerst bedenklich. Auch seien die geplanten Maßnahmen in keiner Weise eilbedürftig und sollten in der nächsten Wahlperiode erneut beraten werden.

Der Änderungsantrag war am Mittwoch, den 31.05.2017 Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss. Zugelassen werden soll zum einen die Quellen-TKÜ, die das Abhören von Telefonaten und die Überwachung anderer Formen elektronischer Kommunikation ermöglicht, indem man sich in den Übertragungsweg durch Abfangen der Daten einschaltet, noch bevor sie verschlüsselt werden. Zum anderen soll die Online-Durchsuchung zugelassen werden, also das Durchsuchen eines kompletten elektronischen Gerätes nach verdächtigen Daten. In beiden Fällen werden Programme (Staatstrojaner) eingesetzt, die unbemerkt Computer und Mobiltelefone von Verdächtigen ausspähen können. Je nach Beschaffenheit könne es ein solcher Trojaner auch ermöglichen, eingebaute Mikrofone und Kameras zu aktivieren.

Quelle: Pressemitteilung des DAV Nr. 7/2017

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