Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft, da er grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien widerspreche.
Der DAV begrüßt, dass im Vergleich zum Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“ von August 2019 nunmehr die Verbandsauflösung nicht mehr als Sanktion vorgesehen ist und der Regelungsbereich des Gesetzes beschränkt ist auf Verbände, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.
Jedoch kritisiert der DAV neben den drastischen Verschärfungen der Sanktionen und der Privatisierung des Ermittlungsverfahrens vehement den Paradigmenwechsel, der durch den Entwurf ausgelöst wird. Dieser liegt einerseits in der Auflösung des anwaltlichen Beratungsgeheimnisses gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Andererseits sollen nach dem Gesetzesentwurf Aufsichtspflichtverletzungen ohne Verschulden der handelnden Personen eine Verbandssanktion zur Folge haben. Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft widerspricht damit grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien.
In arbeitsrechtlicher Hinsicht regelt der Entwurf unternehmensinterne Untersuchungen nicht umfassend. Wichtige, zum Teil heftig umstrittene Fragen der Unternehmenspraxis wie z.B. die Voraussetzungen und Grenzen der Auskunftspflicht des Arbeitnehmers außerhalb des strafrechtlich relevanten Bereichs bleiben unbeantwortet, der Verweis auf die Grundsätze eines fairen Verfahrens für interne Untersuchungen ist zu unbestimmt.
Weitere Informationen
PDF-Dokument Stellungnahme des DAV Nr. 39/2020 v. 12.06.2020 (PDF, 641 KB)
Pressemitteilung des DAV v. 12.06.2020
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