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Allgemeines Strafrecht

DAV-Stellungnahme 48/17 zur Strafbarkeit der Sterbehilfe

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat durch den Strafrechtsausschuss und den Verfassungsrechtsausschuss gegenüber dem BVerfG zu den Verfassungsbeschwerden gegen § 217 StGB über die Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung Stellung genommen.

Der Deutsche Anwaltverein ist in der rund 50-seitigen Stellungnahme zu dem Ergebnis gekommen, dass die Verfassungsbeschwerden begründet sind. Im Ergebnis werde das Selbstbestimmungsrecht der Personen verletzt, die eine Suizidbegleitung in Folge einer freien Willensentscheidung wünschen. Außerdem greife die Strafvorschrift in die Berufsfreiheit von Ärzten ein, die im Bereich der Palliativmedizin tätig seien und Suizidwillige beraten. Der DAV weist darauf hin, dass es auch unter Beachtung des Ultima-ratio-Prinzips eine Reihe denkbarer, milderer, gleich effektiver Mittel zur Sicherung eine freien Selbstbestimmungsrechtes des Einzelnen gäbe, sodass die Strafnorm in ihrer gegenwärtigen Form nicht erforderlich sei.

Weitere Informationen
PDF-Dokument Stellungnahme des DAV Nr. 48/2017 v. 31.08.2017 (PDF, 407 KB)

Quelle: Pressemitteilung des DAV v. 18.09.2017

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