Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Forderungen des zweiten bundesweiten Strafkammertages zur Reform der Strafprozessordnung ab.
Der DAV weist die Vorschläge des am 26.09.2017 in Würzburg stattgefundenen Strafkammertages als weitgehend indiskutabel zurück und sieht darin in erster Linie eine Beschneidung von Beschuldigtenrechten und Rechtsschutzmöglichkeiten für eine Entlastung der Justiz. Für eine ernsthafte Verbesserung des Strafverfahrens sei eine zeitgerechte audiovisuelle Dokumentation der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung zwingend notwendig.
Der DAV werde die Diskussion um die notwendige Reform des Strafverfahrens weiterhin konstruktiv begleiten, die Forderungen des Strafkammertages lehne er jedoch entschlossen ab.
Quelle: Pressemitteilung des DAV v. 25.10.2017
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