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Der BGH hat die Verurteilung der Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges bzw. wegen Betruges oder Beihilfe im BCI-Betrugsfall bestätigt.

Das LG Düsseldorf hatte die sechs Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges bzw. wegen Betruges oder Beihilfe dazu zu Freiheitsstrafen zwischen zehn Jahren und sechs Monaten sowie zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts ließ einer der Angeklagten in den USA die Business Capital Investors Corporation (BCI) gründen. Durch selbständige Finanzberater wurden anschließend über mehrere Jahre hinweg Unternehmensbeteiligungen an der BCI als Kapitalanlage vertrieben und den Anlegern dabei – unter anderem – regelmäßige jährliche Renditen i.H.v. 15,5% in Aussicht gestellt. Tatsächlich investierte die BCI die Anlagegelder entgegen den Angaben der Finanzberater jedenfalls zum weit überwiegenden Teil nicht. Provisionszahlungen an die in den Vertrieb eingeschalteten Finanzberater sowie Gewinnausschüttungen und Rückzahlungen an die Anleger wurden mit den Geldern neu angeworbener Anleger geleistet (sog. Schneeballsystem bzw. Ponzi-Schema). Im Zeitraum zwischen Juli 2006 und November 2011 zahlten 1.723 Anleger insgesamt 56.701.634,99 Euro auf der BCI zuzurechnende Konten. Ausschließlich vermögenden Privatanlegern wurde in den Jahren 2009 und 2010 zudem eine weitere Kapitalanlage, das sog. Privat Placement, angeboten. Auch hier wurden falsche Angaben zum Anlagegegenstand und den Renditeaussichten gemacht, was zu Zahlungen von Anlegern i.H.v. weiteren 5.600.000 Euro führte. Der Angeklagten hatten gegen das landgerichtliche Urteil Revision eingelegt und griffen das Urteil mit Verfahrens- und Sachrügen an.

Der BGH hat die Revisionen der Angeklagten als unbegründet verworfen.
Das Urteil des LG Düsseldorf ist rechtskräftig.

Vorinstanz
LG Düsseldorf, Urt. v. 31.07.2014 – 014 KLs – 130 Js 44/09 – 10/12
Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 29/2016

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