Am 20.12.2019 beschloss er, dazu einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen.
Haftentschädigungen werden gezahlt, wenn eine Freiheitsentziehung zu Unrecht erfolgt ist. Anspruch darauf haben zum Beispiel Untersuchungsgefangene, deren Verfahren eingestellt wird oder die freigesprochen werden. Auch nach einer rechtskräftigen Verurteilung können Betroffene Haftentschädigung bekommen, wenn ein Wiederaufnahmeverfahren mit Freispruch oder Aufhebung der Strafe endet. Die letzte Anpassung der Entschädigung für den immateriellen Schaden der Freiheitsentziehung erfolgte 2009. Daher ist aus Sicht des Bundesrates eine Erhöhung dringend geboten.
Bereits im November 2017 hatte sich die Justizministerkonferenz für eine deutliche Erhöhung der Entschädigung ausgesprochen, ohne jedoch konkrete Zahlen zu nennen. Der Bundesrat schlägt dem Bundestag nun eine Erhöhung auf 75 Euro pro Hafttag vor.
Der Gesetzentwurf wurde an die Bundesregierung gesandt, die dazu in den nächsten Wochen eine Stellungnahme formuliert. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Wann dieser sich mit dem Vorschlag des Bundesrates befasst, ist offen: feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.
Weitere Informationen
PDF-Dokument Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG; BR-Drs. 135/18 – PDF, 338 KB)
Pressemitteilung des BR v. 20.12.2019
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