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Die Bundesminister Maas und de Maizière haben sich auf Leitlinien für die Einführung von Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten geeinigt.

Die Vereinbarung soll dazu beitragen, Deutschland sicherer zu machen. Die Speicherung von Verkehrsdaten ist zur effektiven Strafverfolgung schwerster Straftaten notwendig. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, dass der Abruf der gespeicherten Daten nur innerhalb enger Grenzen erfolgen dürfe und wies auf den strengen Richtervorbehalt hin. Er sagte, der Kompromiss sei „gut für die Sicherheit der Menschen in Deutschland und gut für den Grundrechtsschutz, der gewährleistet ist.“

Was wird gespeichert?

Gespeichert werden insbesondere die Rufnummern der beteiligten Anschlüsse sowie Zeitpunkt und Dauer des Anrufs. Bei Mobilfunk werden auch die Standortdaten gespeichert. Ebenso werden IP-Adressen einschließlich Zeitpunkt und Dauer der Vergabe einer IP-Adresse vorgehalten. Diese Verkehrsdaten werden im Telekommunikationsgesetz (TKG) genau bezeichnet. Emails sind von der Speicherung ausgenommen.

Hohe Datenschutzstandards

Bundesjustizminister Heiko Maas betonte, dass klare und transparente Regeln zur Höchstspeicherfrist notwendig seien, „um die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit in der Digitalen Welt zu bewahren. Unsere Leitlinien kombinieren zeitlich und inhaltlich eng begrenzte Speicherfristen mit sehr strengen Abrufregelungen.“

„Wir bringen die Ziele der Verbrechensbekämpfung mit hohen Datenschutzstandards in Einklang“, sagte Maas. „Die Vorgaben des BVerfG und des EuGH halten wir ein.“ Es gehe darum, „schwerste Straftaten in Zukunft besser aufklären zu können.“

Die Speicherfrist ist auf zehn Wochen beschränkt: Die Daten müssen unmittelbar nach Ablauf der Speicherfrist gelöscht werden. Standortdaten dürfen nur vier Wochen gespeichert werden. Die Provider müssen bei der Speicherung die höchstmögliche Sicherheit der Daten gewährleisten. Die Speicherung muss im Inland erfolgen. Die Anbieter müssen die Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme und Verwendung schützen.

Guter Tag für Sicherheit und Freiheit

Bundesinnenminister Thomas de Maizière sagte, die Einigung sei ein „guter und kluger Kompromiss“. Die vorgesehenen Regelungen seien wirksam und maßvoll zugleich. Die Sicherheit der Bürger werde damit verbessert und gleichzeitig würden deren Freiheitsrechte gewahrt: „ein guter Tag für die Sicherheit und Freiheit unserer Bürgerinnen und Bürger.“

Auf die Verkehrsdaten darf nur zugegriffen werden, um schwerste Straftaten zu verfolgen, die auch im Einzelfall schwer wiegen müssen. Erfasst werden insbesondere terroristische Straftaten und Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter, insbesondere Leib, Leben, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung. Diese werden die in einem eigenen Katalog festgelegt.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung v. 15.04.2015

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