Der sich zu einem großen Teil aus den Verhandlungen und Ergebnissen der Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens (2014-2015) speisende Gesetzentwurf verfolgt nach Auffassung der BRAK mit einer Vielzahl von Gesetzesänderungen und Neuregelungen im Bereich des Strafprozessrechts insgesamt fünf Anliegen:
– eine Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung,
– eine Verbesserung der Dokumentation des Ermittlungsverfahrens,
– eine Förderung von Transparenz und Kommunikation im Strafverfahren,
– eine Stärkung der Beschuldigtenrechte und
– eine Klarstellung und Konkretisierung der Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden im Ermittlungsverfahren
Quelle: Pressemitteilung der BRAK v. 04.08.2016
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