Aktuelles

Allgemein

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) kritisiert Verstöße im Strafverfahren gegen türkische Strafverteidiger

Die BRAK sei enttäuscht über den Ausgang des am 19.12.2013 in Silivri bei Istanbul stattgefundenen 9. Verhandlungstages im Verfahren gegen türkische Rechtsanwälte (sog. KCK-Verfahren). Sie nimmt an dem Prozess als Beobachter teil.

In dem Verfahren seien insgesamt 46 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte angeklagt. Ihnen werde unter anderem die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen, weil sie angeblich, so die Anklage, von ihren Mandanten, unter ihnen der Führer der PKK-Nachfolgeorganisation KCK Abdullah Öcalan, Weisungen entgegengenommen und an Dritte weitergeleitet hätten. Das Gericht habe alle wesentlichen Anträge der Verteidigung zur Entlastung der angeklagten Rechtsanwälte abgelehnt, so etwa Anträge auf die Einvernahme von Zeugen, auf Aussetzung des Verfahrens, auf Einführung eines Gutachtens und Einvernahme des Gutachters sowie auf Entlassung aller noch in der Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten auf Kaution.

Einen kleinen Erfolg – wenn auch eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit – habe die Verteidigung an diesem Verhandlungstag jedoch für sich verbuchen können. Das Gericht habe sich überzeugen lassen, dass in einem fairen Verfahren der Verteidigung auch vollständige Akteneinsicht zu gewähren sei; dies sei bisher unterblieben. Weiterhin habe das Gericht zumindest vier der noch fünfzehn inhaftierten Rechtsanwälte aus der fast zweijährigen Untersuchungshaft entlassen. Die Entlassung sei jedoch ohne jede Begründung erfolgt, warum gerade diese vier Angeklagten auf freien Fuß kommen sollen, obwohl nach Auffassung der Verteidigung bei allen Inhaftierten offensichtlich keine Haftgründe mehr vorliegen.

Die BRAK habe erwartet, dass das Gericht, wie von der Verteidigung beantragt, in eine – prozessual vorgesehene – Beweisaufnahme eintrete. Dies sei aber nicht erfolgt; am nächsten Verhandlungstag, der am 08.04.2014 stattfinden solle, habe das Gericht bereits das Schlussplädoyer des Staatsanwalts vorgesehen. Die BRAK sei besorgt, dass die Angeklagten ohne Durchführung einer Beweisaufnahme, also unter Verzicht auf eine vollständige Aufklärung der Sachverhalte, verurteilt werden.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer

Eine Antwort hinterlassen

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.

*

captcha Bitte Code eintragen

* Die bezeichneten Felder sind Pflichtfelder.