Aktuelles

Allgemein

Die geplante Regelung der Sterbehilfe ist am 23.09.2015 Thema einer öffentlichen Anhörung im Bundestags-Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.

Schwerpunkt der aktuellen Debatte ist dabei die Frage, inwiefern Ärzte oder sogenannte Sterbehilfe-Vereine künftig Sterbewilligen beim Suizid assistieren dürfen. Aktuell ist die Beihilfe zur Selbsttötung straffrei, im bundesweit uneinheitlichen Standesrecht der Mediziner gibt es aber unterschiedliche Regelungen.

Behandelt werden in der Anhörung die vier Gruppenentwürfe um die Abgeordneten Brand-Griese (BT-Drs. 18/5373 – PDF, 255 KB), Hintze-Reimann (BT-Drs. 18/5374 – PDF, 202 KB), Künast-Sitte (BT-Drs. 18/5375 – PDF, 237 KB) und Sensburg-Dörflinger (BT-Drs. 18/5376 – PDF, 176 KB). Insgesamt sind zwölf Sachverständige eingeladen, Stellung zu beziehen.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 455 v. 17.09.2015

Eine Antwort hinterlassen

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.

*

captcha Bitte Code eintragen

* Die bezeichneten Felder sind Pflichtfelder.