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Dr. Jürgen Schäfer neuer Vorsitzender Richter am BGH

Vorsitzender Richter am BGH Dr. Schäfer ist 55 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung und im Anschluss an eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Technischen Hochschule Darmstadt trat er Anfang 1992 in den höheren Justizdienst des Landes Hessen ein. Nach Verwendungen bei dem LG Darmstadt und dem AG Bensheim wurde er im Juli 1994 zum Richter am LG Darmstadt ernannt. Von Dezember 1997 bis November 2000 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH abgeordnet. Am 08.10.2001 erfolgte seine Beförderung zum Richter am OLG Frankfurt am Main.

Am 03.09.2007 wurde Herr Dr. Schäfer zum Richter am BGH ernannt. Seither war er Mitglied, seit Dezember 2010 auch stellvertretender Vorsitzender des 3. Strafsenats, dem im Wesentlichen neben Revisionen in allgemeinen Strafsachen als Spezialzuständigkeit sämtliche in den Zuständigkeitsbereich des BGH fallenden Staatsschutzstrafsachen sowie die Revisionen in Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz zugewiesen sind. Von Juli 2010 bis Dezember 2011 war Herr Dr. Schäfer zugleich dem Senat für Anwaltssachen zugewiesen. Ebenfalls seit Juli 2010 gehörte er außerdem als stellvertretendes Mitglied dem Senat für Patentanwaltssachen an. Seit dem Jahre 2012 ist Herr Dr. Schäfer in den Großen Senat für Strafsachen entsandt, seit Januar 2015 ist er zudem Mitglied des Präsidiums des BGH.

Das Präsidium des BGH hat Herrn Dr. Schäfer den Vorsitz im 2. Strafsenat übertragen, der im Wesentlichen für die Revisionen in allgemeinen Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main, Jena und Köln zuständig ist.

Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 18/2018 v. 22.01.2018

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