Der Deutsche Richterbund (DRB) hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren Stellung genommen.
Das Gesetz wird vom DRB in weiten Teilen unterstützt.
Allerdings sei bereits heute absehbar, dass die Umsetzung der Richtlinie zu erheblichen zusätzlichen Belastungen der Praxis führen werde. Es sei daher sicherzustellen, dass den Staatsanwaltschaften und Gerichten zeitgleich mit der Änderung auch das hierfür erforderliche Personal sowie die notwendigen Sachmittel zur Verfügung gestellt werden.
Quelle: Pressemitteilung des DRB Nr. 13/2018 v. 28.11.2018
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