Der deutsche Richterbund (DRB) hat zum Gesetzentwurf zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung Stellung genommen.
Der Deutsche Richterbund zweifelt daran, dass das Ziel des Gesetzgebers, die Vermögensabschöpfung zu vereinfachen, durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung erreicht werden kann. Der Richterbund teilt die Bedenken des Bundesrates und hofft, dass der Deutsche Bundestag die Beratungen zu diesem Gesetzesvorhaben mit der gebotenen Gründlichkeit durchführt, um sicherzustellen, dass die Regelungen zur Vermögensabschöpfung rechtsstaatlich abgesichert und praxisgerecht sind.
Weitere Informationen
PDF-Dokument Stellungnahme des Deutschen Richterbundes Nr. 19/2016 zum Gesetzentwurf zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung v. 14.10.2016 (PDF – 92 KB)
Quelle: Pressemitteilung des DRB v. 19.10.2016
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