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DRB-Stellungnahme 2/21 zur Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften und der strafrechtlichen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der EU

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat zum Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften und der strafrechtlichen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Stellung genommen.

Der DRB begrüßt die vorgesehene Freistellung deutscher Staatsanwaltschaften vom ministeriellen Einzelweisungsrecht für sämtliche Instrumente der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen innerhalb der EU als einen wichtigen Schritt.

Gleichwohl schaffe diese Beschränkung des ministeriellen Einzelweisungsrechts nur eine „europäische Scheinunabhängigkeit“ deutscher Staatsanwaltschaften. Denn die nationale Strafverfolgung und europäische Rechtshilfe seien – wie z.B. das System des Europäischen Haftbefehls zeige – untrennbar miteinander verbunden. Darüber hinaus stehe das Bekenntnis, dass das Weisungsrecht den Legalitätsgrundsatz zu beachten habe, in einem unauflösbaren Spannungsverhältnis zum Status des politischen Beamten für den Generalbundesanwalt. Denn justizfremde Erwägungen könnten im Einzelfall weiterhin Motiv seiner Versetzung in den einstweiligen Ruhestand sein.

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