Der Deutsche Richterbund (DRB) hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft Stellung genommen und begrüßt grundsätzlich das gesetzgeberische Vorhaben, ein neues Stammgesetz zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten einzuführen.
Gegen den Gesetzentwurf bestünden jedoch ganz erhebliche Bedenken im Hinblick auf die Einführung des Legalitätsprinzips. Dieses werde zu einem massiven Zuwachs an aufwändigen Verfahren bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten führen, der mit den derzeit zur Verfügung stehenden Ressourcen der Strafjustiz nicht einmal ansatzweise so zu bewältigen sein werde, wie sich der Reformgesetzgeber das vorstellt. Die Personalsituation in der Justiz, aber auch die Ausstattung der Polizei und der Steuerfahndung – und zwar nicht nur im Personalbereich, sondern auch im Hinblick auf IT-Forensik, wirtschaftliche Sachverständige, Auswertung von Unternehmensdaten etc. – müsse ganz erheblich verbessert werden. Der Deutsche Richterbund fordert, dass der Gesetzgeber den Vollzugsaufwand des VerSanG für die Gerichte und Staatsanwaltschaften möglichst konkret beziffert und die Kostenfolgen transparent darlegt.
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PDF-Dokument Stellungnahme des DRB Nr. 7/2020 v. 12.06.2020 (PDF, 222 KB)
Pressemitteilung des DRB v. 12.06.2020
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