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Verkehrsstrafrecht

Fahrverbot nach Nötigung und Beleidigung

Das AG München hat entschieden, dass ein Autofahrer, der im Straßenverkehr andere nötigt und beleidigt, mit einer Geldstrafe sowie einem Fahrverbot rechnen muss.

Ein Rentner fuhr mit seinem Auto, als er feststellte, dass auf seiner Fahrbahn ein Pkw parkte. Er wechselte auf die Gegenfahrbahn, um daran vorbeizufahren. Auf der Gegenfahrbahn kam ihm ein Radfahrer entgegen. Auf Höhe des in zweiter Reihe parkenden Pkw kamen sie zu stehen. Der Rentner wollte den Radfahrer zum Ausweichen zwingen und fuhr auf ihn zu. Dann drohte er, ihn umzufahren und nannte ihn ein „Arschloch“.

Das AG München hat den Rentner zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt.

Nach Auffassung des Amtsgerichts haben Zeugen den Sachverhalt bestätigt. Zwar hatte sich die Situation vor Ort aufgeschaukelt, aber der Rentner sei bereits zweimal wegen Nötigung verurteilt worden. Daran zeige sich, dass der Rentner immer wieder nachlässig mit den Verkehrsregeln umgehe. Daher seien das Fahrverbot und die Geldstrafe gerechtfertigt.

Quelle: Pressemitteilung des DAV VerkR Nr. 21/2017 v. 16.08.2017

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