Das Bundeskabinett hat die Neuregelung des Punktesystems beschlossen und dabei Maßgaben des Bundesrates berücksichtigt. Damit sind die Regelungen zur Reform des Verkehrszentralregisters und des Punktsystems nun vollständig und können am 1. Mai 2014 in Kraft treten.
Das neue Bewertungssystem kann für viele Autofahrer erfreuliche Folgen haben. In Flensburg sollen nur noch Verstöße gespeichert werden, die einen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben.
Neue Punkte, neue Fristen
Es soll, je nach Schwere des Vergehens, statt der ein bis sieben Punkte nur noch bis zu drei Punkten geben:
- einen Punkt für „schwere Verstöße“ – wie das Telefonieren mit dem Handy am Steuer oder das unzulässige Parken in einer Feuerwehrzufahrt mit Behinderung eines Rettungsfahrzeuges,
- zwei Punkte für „besonders schwere Verstöße“ – wie das Überfahren roter Ampeln,
- drei Punkte für „Straftaten“ – wie Unfallflucht und Trunkenheit am Steuer.
Jeder Eintrag verjährt für sich: schwere Verstöße nach zweieinhalb, besonders schwere Verstöße nach fünf und Straftaten nach zehn Jahren.
Punkteabbau soll möglich bleiben
Der Führerschein wird nach acht statt bisher achtzehn Punkten entzogen. Bei vier Punkten gibt es eine Ermahnung, bei sechs Punkten eine Verwarnung. Das bisherige Aufbauseminar wird in ein Fahreignungsseminar umgestaltet. Das neue Fahreignungsseminar wird zunächst für eine Dauer von fünf Jahren auf freiwilliger Basis mit einer Möglichkeit zum Punkteabbau erprobt.
Weniger Punkte, höhere Bußgelder
Ordnungswidrigkeiten, die für die Verkehrssicherheit nicht relevant sind, sollen nicht mehr mit Punkten geahndet werden. Stattdessen steigen die Bußgelder für Verstöße wie das Fahren ohne Plakette in einer Umweltzone.
Die „alten“ Punkte für solche Verstöße sollen gelöscht werden. Alle anderen Punkte werden auf das neue System umgestellt.
Quelle: Bundesregierung
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