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Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen

Das LG Köln hat mehrere Mitarbeiter einer Security-Firma wegen Korruption, Untreue und Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Flüchtlingsunterkünften in Frechen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.

Das abgeschlossene Verfahren vor dem LG Köln betraf Korruptions- und Untreuestraftaten sowie Straftaten im Bereich der Steuerhinterziehung und des Sozialabgabenbetrugs durch ein Catering- sowie mehrere Sicherheitsunternehmen in Frechen. Die Angeklagten wurden zu Haftstrafen von vier Jahren und zwei Monaten, drei Jahren und acht Monaten sowie drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Das Landgericht sah nach 42 Hauptverhandlungstagen zum einen Bestechungstaten zweier Angeklagter gegenüber Mitarbeitern der Stadt Frechen im Rahmen des Flüchtlingszustroms in den Jahren 2015, 2016 und 2017 als erwiesen an. Die insoweit Verurteilten haben in diesem Zusammenhang – neben weiteren Straftaten – an einen Angestellten der Stadt Frechen, der mit wenigstens einem weiteren Mitarbeiter der Stadt zusammenarbeitete, Bestechungszahlungen i.H.v. wenigstens 200.000 Euro erbracht, um im Jahr 2016 Cateringaufträge für zwei Flüchtlingsunterkünfte zu erhalten. Dabei ging es um ein Auftragsvolumen i.H.v. ca. 2 Mio. Euro. Die entsprechenden Mittel wurden generiert, indem ein weiterer verurteilter Sicherheitsunternehmer Scheinrechnungen i.H.v. ca. 340.000 Euro ausstellte. Ferner wurden Kündigungsfristen in Verträgen mit der Stadt Frechen manipuliert um Ausfallpauschalen i.H.v. rund 320.000 Euro geltend zu machen. Diese Beträge wurden von der Stadt Frechen bezahlt. Bei der ursprünglichen Kündigungsfrist von zwei Wochen wäre eine solche Pauschale nicht angefallen. Allein hierfür erhielt ein städtischer Bediensteter eine Bestechungszahlung von 67.500 Euro.

Werden Bestechungszahlungen und Zahlungen auf Scheinrechnungen außer Betracht gelassen, erzielte das Cateringunternehmen, das über keinerlei Personal verfügte und seine Leistungen allein durch Subunternehmer erbrachte, einen Gewinn i.H.v. von 1 Mio. Euro durch die Ausgabe von Essen in Flüchtlingsheimen. Durch die Taten wurden Steuern in sechststelliger Höhe verkürzt. Zum Anderen haben zur Überzeugung des Landgerichts alle drei verurteilten Sicherheitsunternehmer von 2013 bis 2017 in der Sicherheitsbranche zusammengearbeitet, und durch Rechnungen über nicht leistungsunterlegte Positionen und erhebliche kick-back-Zahlungen über Jahre Steuern in einer erheblichen sechsstelligen Höhe hinterzogen. Der diese Rechnungen schreibende Sicherheitsunternehmer hat zudem durch Schwarzarbeit Sozialabgaben im Millionenbereich nicht abgeführt. Für die von ihm geschriebenen Rechnungen erhielt er Provisionen im sechsstelligen Bereich.

Die Verurteilten haben vor dem Landgericht hinsichtlich sämtlicher Taten weitgehende Geständnisse abgelegt. Zu Gunsten der Verurteilten hat das Landgericht zu berücksichtigen, dass die Begehung der Taten den insoweit Verurteilten durch ein Fehlen jeglicher institutionalisierter Kontrollmechanismen, etwa einem Außerachtlassen des Vier-Augen-Prinzips und einem Ausschreibungsverfahren, auf Ebene der Verwaltung der Stadt Frechen leicht gemacht wurde und die Initiative zu den Taten weitestgehend von einem Mitarbeiter der Stadt Frechen ausgegangen ist. Das Landgericht hat durch das Urteil die Einziehung sämtlicher hinterzogenen Steuern und Sozialabgaben sowie der Taterträge in Millionenhöhe angeordnet. Hierdurch wird die wirtschaftliche Existenz der Verurteilten für viele Jahre auf ein Mindestmaß beschränkt sein.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann binnen einer Woche ab dem 10.12.2019 an gerechnet Revision eingelegt werden. Über eine fristgerechte und auch im Übrigen zulässige Revision würde dann der BGH entscheiden.

Pressemitteilung des LG Köln Nr. 14/2019 v. 10.12.2019

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