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Arztstrafrecht

Gefährliche Körperverletzung mittels medizinischer Instrumente

Zu der Entscheidung des BGH vom 19.12.23 (4 StR 325/23)´

1.Medizinisch indizierte Behandlungen und rechtliche Risiken

Selbst medizinisch notwendige Eingriffe können als gefährliche Körperverletzung gewertet werden, wenn eine Einwilligung des Patienten fehlt oder unsicher ist. Dies führt zu Unsicherheiten, insbesondere bei Behandlungsfehlern oder bei mangelnder Aufklärung.

2.Verteidigungsansätze in der Praxis

Die Verteidigung konzentriert sich darauf, dass keine Anklage erhoben wird, wenn die Einwilligung korrekt eingeholt wurde oder wenn eine hypothetische Einwilligung angenommen werden kann.

Ziel muss es sein, dass Ärzte in Fällen von Aufklärungsfehlern vor Gericht verteidigt werden und die ordnungsgemäße Durchführung der Einwilligung nachgewiesen wird.

3.Präventive Ansätze

Um rechtliche Risiken zu minimieren, sollten Ärzte streng auf eine korrekte und umfassende Aufklärung achten. Dies betrifft nicht nur die Einwilligung des Patienten, sondern auch die genauen Umstände des Eingriffs und potenzielle Komplikationen.

4.Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH)

Der BGH stellt klar, dass auch medizinische Eingriffe unter den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung fallen, wenn keine Einwilligung vorliegt.

Fazit
Die Entscheidung des BGH hat weitreichende Konsequenzen für die Praxis. Ärzte müssen sich intensiver mit den Risiken der gefährlichen Körperverletzung auseinandersetzen und durch ordnungsgemäße Aufklärung und Dokumentation das Risiko strafrechtlicher Verfolgung minimieren. Denn die gefährliche Körperverletzung hat einen deutlich höheren Strafrahmen, beginnend mit 6 Monaten Freiheitsstrafe, was -im Falle einer Verurteilung- weitreichende Konsequenzen haben kann.

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