In seiner Plenarsitzung am 26.11.2021 hat der Bundesrat die Pläne für ein einheitliches EU-Regelwerk zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in einem bedenklichen Punkt kritisiert: Der Verordnungsvorschlag der EU sieht vor, selbstständige Angehörige von rechtsberatenden Berufen von der Pflicht zur Meldung verdächtiger Transaktionen auszunehmen, soweit es um mandantenbezogene Informationen geht. Der Bundesrat befürchtet nun in seiner Stellungnahme, dass damit der auf nationaler Ebene erreichte Fortschritt bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung „voraussichtlich zunichtegemacht“ werde. Diese Einschätzung sieht der DAV mit großer Sorge:
Statement von Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins (DAV): „Das Geldwäschepaket der EU ist – bei aller Kritik an anderen Aspekten – insofern zu begrüßen, als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weiterhin von der Meldepflicht verdächtiger Transak-tionen befreit sind, sofern es sich um Informa-tionen im Rahmen einer Rechts-be-ratung oder Prozess-ver-tretung handelt. Vor dem Hintergrund des Mandatsgeheimnisses ist eine solche Klarstellung essenziell.
Das anwaltliche Berufsgeheimnis ist kein Privileg der Anwaltschaft, sondern dient dem Schutz der Rechtsuchenden in Ausprägung des Fair-Trial-Grundsatzes. Die Vertraulichkeit ist ein Kern des rechtsstaatlichen Prinzips. Der Schutz vor staatlicher Kontrolle liegt auch im Interesse der Allgemeinheit an einer geordneten und funktionierenden Rechtspflege. Der geschützte Freiraum vertraulicher Kommunikation ist ein für das demokratische Gemeinwesen unverzichtbarer Bereich, da er ermöglicht, dass Menschen sich in einem vertraulichen Rahmen Rat einholen können. Geldwäschebestimmungen dürfen diese Grundsätze auf keinen Fall überlagern.
Die Kritik des Bundesrats – insbesondere die Unterstellung, die darin mitschwingt – halten wir daher für höchst bedenklich.“
Pressemitteilung des DAV v. 26.11.2021
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