Die Verabredungen zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) für so genannte Gefährder sind als Teil des Gesetzes zur Modernisierung des Bundeskriminalamts in Kraft getreten.
Bundesminister Heiko Maas und Thomas de Maizière hatten sich am 10.01.2017 auf die Regelungen zur „elektronischen Fußfessel“ verständigt.
Mit einer solchen Fußfessel werde der Aufenthalt einer Person elektronisch überwacht. Das Gerät werde an einem der beiden Fußgelenke angebracht. Es enthalte einen Sender, um Gefährder besser beobachten zu können. Sog. Gefährder seien Personen, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben oder die innere Sicherheit ausgehe.
Das Bundeskriminalamt (BKA) werde neu und zukunftsgerichtet aufgestellt. Seine Rolle werde in zweierlei Hinsicht gestärkt: als Zentralstelle des nationalen polizeilichen Informationswesens und als Kontaktstelle für die internationale Zusammenarbeit. Dank der neuen Regelungen könnten künftig z.B. auch Daten erhoben werden, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch den internationalen Terrorismus erlangt worden seien. Dazu gehörten u.a. Änderungen zur Anordnungsbefugnis, zum Schutz des Kernbereiches privater Lebensgestaltung und zur Aufsichtskontrolle.
Ziel der Neustrukturierung sei es insbesondere, eine moderne IT-Architektur für das BKA zu schaffen. Dies erfordere den Umbau des bisherigen IT-Systems im BKA – von einer Struktur gut gepflegter, aber verschiedener „Datentöpfe“ hin zu einer hochmodernen, einheitlichen IT-Landschaft. Das Gesetz verbessere die Datenqualität und etabliere neue gemeinsame IT-Standards.
Anlass für das Gesetz sei das Urteil des BVerfG v. 20.04.2016 (1 BvR 966/09) gewesen. Darin seien Teile des BKA-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt worden. Das Urteil mache eine Neuregelung bis Juni 2018 erforderlich. Zudem sei die Datenschutz-Richtlinie für Polizei/Justiz (EURL 2016/680) in nationales Recht umzusetzen gewesen. Sie diene dem Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Quelle: Newsletter der BReg
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