Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft vorgelegt.
Ziel ist es, für Straftaten, die aus einem Unternehmen heraus begangen wurden, angemessene Sanktionen zu schaffen; bisher können solche Delikte lediglich mit einer Geldbuße nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz geahndet werden. Um Wirtschaftskriminalität wirksam zu bekämpfen, sieht der Entwurf u.a. vor, das Legalitätsprinzip für die Sanktionierung von Unternehmen einzuführen, klare Verfahrensregeln zu schaffen, das Sanktionsinstrumentarium zu erweitern und die Höhe der Geldsanktionen an der Wirtschaftskraft des Unternehmens zu orientieren. Auch Regelungen zu sog. Internal Investigations sind vorgesehen. Den Kern des Vorhabens bildet ein „Gesetz zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten“ (kurz: Verbandssanktionengesetz – VerSanG), das die Sanktionierung von juristischen Personen und Personenvereinigungen wegen sog. Verbandstaten regelt.
Die Schaffung eines Unternehmensstrafrechts wird seit Langem kontrovers diskutiert; die Regierungsparteien haben sie sich in ihrem Koalitionsvertrag 2018 zum Ziel gesetzt. Bereits im August 2019 hatte das BMJV einen ersten Entwurf erarbeitet.
BRAK, Nachrichten aus Berlin Nr. 6/2020
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