Aktuelles

Allgemein

Gesetzliche Neuregelungen zum Januar 2020 (Achtung viel Text)

Im Januar 2020 treten zahlreiche Neuregelungen in Kraft: Darunter sind umfangreiche Maßnahmen für den Klimaschutz, Entlastungen für Beschäftigte, Familien und Arbeitgeber, eine Mindestvergütung für Auszubildende wird eingeführt und der Mindestlohn steigt, ebenso die Regelbedarfssätze in der Grundsicherung.

Umwelt, Klima, Energie

Klimaschutzgesetz: CO2-Ausstoß verbindlich senken

Bis 2030 will Deutschland den Treibhausgasausstoß um mindestens 55% verringern. Im Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung ihr nationales Klimaschutzziel erstmals verbindlich festgeschrieben. Die Bundesministerien sind verpflichtet, für die Einhaltung der jährlichen Emissionsziele in den jeweiligen Sektoren zu sorgen und gegebenenfalls mit Sofortprogrammen nachzusteuern. Ein unabhängiger Expertenrat wird die Fortschritte begleiten.

Ökostrom-Umlage steigt leicht in 2020

Ab dem 01.01.2020 beträgt die Umlage für Ökostrom – die EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz – 6,756 Cent pro Kilowattstunde. Die Umlage ist Teil des Strompreises und fördert Anlagen, die Strom aus Wind, Wasser und Sonne produzieren. Die EEG-Umlage wird über die Stromrechnung gezahlt.

„Smart Meter“ – Intelligente Stromzähler werden Pflicht

Ab Januar 2020 wird der Einbau eines intelligenten Strommesssystems, sog. Smart Meter, für private Haushalte verpflichtend. Das sieht das im September 2016 in Kraft getretene „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ vor. Der Einbau betrifft in erster Linie Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von 6.000 bis 10.000 Kilowattstunden. Für Haushalte mit einem Stromverbrauch unter 6.000 Kilowattstunden pro Jahr besteht keine Einbaupflicht für einen Smart Meter. Lediglich die alten, analogen Stromzähler müssen bis zum Jahr 2032 nach und nach gegen digitale Stromzähler ausgetauscht sein. Danach werden Smart Meter für alle Stromkunden Pflicht.

Kernkraftwerk geht vom Netz

Zum 31.12.2019 wird der zweite und letzte Block des Atomkraftwerks Philippsburg in Baden-Württemberg abgeschaltet. Block 1 ging bereits im März 2011 vom Netz. So sieht es das Atomgesetz vor. Damit erlischt der gesamte Leistungsbetrieb des Atomkraftwerks Philippsburg zum Jahresende 2019.

Arbeit

Arbeitslosenversicherung: Beitrag sinkt auf 2,4%

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt ab dem 01.01.2020 erneut um 0,1 Punkte auf dann 2,4%. Arbeitgeber und Beschäftigte tragen den Beitrag jeweils zur Hälfte. Die Regelung gilt befristet bis zum 31.12.2022. Arbeitnehmer sowie Unternehmen werden um rund 600 Mio. Euro jährlich entlastet.

Gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro pro Stunde

Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 9,19 Euro in 2019 auf 9,35 Euro ab 01.01.2020. Die Anhebung beruht auf dem Vorschlag der Mindestlohnkommission aus dem Jahr 2018.

Soziales

Beitragsbemessungsgrenzen steigen

Ab 01.01.2020 gelten neue Einkommensgrenzen für die Beitragsberechnungen in der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung. Zudem ändern sich weitere wichtige Werte in der Sozialversicherung.

Höhere Regelbedarfssätze in der Grundsicherung und Sozialhilfe

Wer auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist, bekommt ab Januar 2020 mehr Geld: Alleinstehende Erwachsene erhalten dann 432 Euro im Monat – acht Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls.

Angehörige von Pflegebedürftigen: Unterhaltszahlung erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen

Erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern können ab 01.01.2020 nur dann zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro brutto übersteigt. Im gleichen Umfang werden außerdem Menschen von Zuzahlungen befreit, deren Angehörige aufgrund einer Behinderung Anspruch auf Eingliederungshilfe haben. Darunter fällt beispielsweise die finanzielle Hilfe für den Umbau einer barrierefreien Wohnung.

Eingliederungshilfe wird eigenes Leistungsrecht

Ab 01.01.2020 wird die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst und als eigenständiges Leistungsrecht in das Neunte Sozialgesetzbuch eingebettet. Zudem treten weitere wesentliche Verbesserungen bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung in Kraft. Damit werden für Menschen mit Behinderungen die Anreize erhöht, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen (Dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes).

Gesundheit

Entlastung in der GKV für Betriebsrentner

Ab 2020 sollen alle Betriebsrentner bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet werden. Sie werden dann nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge zahlen müssen, der über dem künftigen Freibetrag von 159 Euro liegt.

Arzttermine vereinbaren rund um die Uhr unter 116 117

Damit Patienten schneller Arzttermine bekommen, sind ab 01.01.2020 die Terminservicestellen bundesweit einheitlich über die Telefonnummer 116 117 erreichbar – 24 Stunden, sieben Tage die Woche. Zusätzlich wird es möglich sein, Termine online zu vereinbaren. In Akutfällen werden Patienten auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen oder auch an Krankenhäuser vermittelt.

Vor-Ort-Apotheken erhalten mehr Geld für Notdienst

Der Not- und Nachtdienst in den Apotheken wird besser vergütet: Der Festzuschlag steigt pro abgegebenem verschreibungspflichtigem Arzneimittel von 16 auf 21 Cent. Für Betäubungsmittel und andere dokumentationsaufwändige Arzneimittel erhalten Apotheken einen Zuschlag von 4,26 Euro (bisher 2,91 Euro). Diese Unterstützung sorgt dafür, dass sich Apotheken auch in strukturschwachen Gebieten halten können.

Apps auf Rezept

Ärzte können künftig digitale Anwendungen verschreiben, beispielsweise Tagebücher für Diabetiker oder Apps für Menschen mit Bluthochdruck. Voraussetzung dafür, dass die Krankenkassen die Kosten erstatten: Die Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Apps positive Versorgungseffekte haben. Videosprechstunden werden erleichtert.

Medizinische Dienste der Krankenkassen agieren eigenverantwortlich

Die Medizinischen Dienste der Krankenkassen agieren ab 01.01.2020 als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Es geht um die Organisation des Dienstes und die effizientere Überprüfung von Krankenhäusern. Das Gesetz schafft zudem Anreize für eine regelkonforme Krankenhausabrechnung: Wer ordentlich abrechnet, wird mit niedrigem Prüfaufwand belohnt.

Pflegeberuf wird attraktiver

Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe wird der Grundstein für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege gelegt. Zum 01.01.2020 tritt die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe in Kraft. Die vorher getrennt geregelten Pflegeausbildungen wurden zu einer hochwertigen Pflegeausbildung für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege zusammengelegt. Die Ausbildung ist kostenlos. Das Schulgeld wird überall abgeschafft. Eine Ausbildungsvergütung wird gezahlt.

Moderne Ausbildung für Hebammen

Hebammen und Entbindungshelfer sollen künftig in einem dualen Studium auf ihren Beruf vorbereitet werden. Die bestehende duale Ausbildung wird in ein wissenschaftliches Studium mit hohem Praxisanteil überführt. Vergleichbar einem Bachelor-Studiengang wird das Hebammenstudium sechs bis acht Semester dauern.

Einführung eines Implantateregisters

Die Bundesregierung will die Sicherheit und Qualität von Implantaten verbessern. Dafür soll ein verbindliches bundesweites Implantateregister eingerichtet werden. Die bislang bestehenden freiwilligen Register, wie etwa das Endoprothesenregister, werden in das einheitliche nationale Implantateregister überführt. Starten wird das neue Register voraussichtlich Mitte 2021.

Steuern und Finanzen

Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag steigen

Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt zum 01.01.2020 auf 7.812 Euro. Auch für Erwachsene steigt der Grundfreibetrag in 2020 auf 9.408 Euro. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden. Die Bundesregierung entlastet Familien damit um rund zehn Milliarden Euro jährlich. Die nächste Kindergelderhöhung erfolgt am 01.01.2021.

Ermäßigte Mehrwertsteuer auf Bahntickets

Bahnfahren soll ab dem 01.01.2020 günstiger und dadurch attraktiver werden. Dafür wird der Mehrwertsteuersatz auf Fahrkarten im Fernverkehr von 19% auf 7% gesenkt. Ab April 2020 steigt im Gegenzug die Luftverkehrsteuer. Die Deutsche Bahn hat angekündigt, die Absenkung eins zu eins an die Fahrgäste weiterzugeben.

Förderung energetischer Gebäudesanierung

Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum sollen für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 durch einen Abzug von 20% der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden. Abzugsfähig sind zum Beispiel die Dämmung von Wänden und Dächern oder der Einbau moderner Heizungen und Fenster. Dadurch wird ein Anreiz geschaffen, das Eigenheim klimafreundlicher zu gestalten.

Sonderabschreibung für Elektro-Nutzfahrzeuge

Für die Anschaffung rein elektrischer oder anderer Nutzfahrzeuge und elektrisch betriebener Lastenfahrräder wird zum 01.01.2020 eine Sonderabschreibung von 50% im Jahr der Anschaffung eingeführt. Die Regelung gilt ab 2020 und ist bis Ende 2030 befristet.

Hygieneartikel künftig günstiger

Für Artikel des täglichen Bedarfs gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7%. Ab Januar 2020 zählen auch Hygieneartikel für Frauen dazu, zum Beispiel Binden, Tampons und Menstruationstassen. Der vom Bundesfinanzministerium festgesetzten Steuersenkung von 19% auf 7% war eine Petition vorausgegangen mit der Forderung „Die Periode ist kein Luxus“, die rund 190.000 Unterstützer fand.

Mehrwertsteuer auf E-Books jetzt 7%

Ab dem 01.01.2020 wird der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auch für E-Books, digitale Zeitungen und Periodika eingeführt. In Deutschland galt dies bisher nur für gedruckte Presseerzeugnisse.

Elektronische Kassensysteme brauchen BSI-Zertifizierung

Elektronische Kassen benötigen eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Sicherheitseinrichtung. Damit kann kein Kaufpreis mehr manipuliert werden. Zudem muss bei jedem Kauf ein Bon ausgestellt werden. Die Kassen können spontan und unangemeldet durch die Steuerverwaltung mit einer „Kassennachschau“ überprüft werden. Die neuen Regeln gelten für alle, die elektronische Kassensysteme nutzen. Die Wirtschaft hat noch bis zum 30.09.2020 eine Übergangsfrist, sich darauf einzustellen.

Geldwäsche wirksam bekämpfen

Ab Januar 2020 gelten strengere Meldevorschriften für Immobilienmakler, Kunstgalerien und Kunstauktionshäuser. Auch Geschäfte mit Kryptowährungen werden strenger geregelt. Das Transparenzregister wird für alle zugänglich sein. Grundlage dafür ist die 4. EU-Geldwäscherichtlinie. Dabei geht es auch um den Kampf gegen Terrorismusfinanzierung.

Demokratieförderung

Zum 01.01.2020 startet die zweite Förderperiode (2020 bis 2024) des Bundesprogramms „Demokratie leben“ mit mehr als 115 Mio. Euro. Das Programm unterstützt zahlreiche Initiativen, Vereine und engagierte Bürger in ganz Deutschland, die sich tagtäglich für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander einsetzen.

Forschungszulagengesetz in Kraft: Auftragsforschung steuerlich absetzbar

Zum 01.01.2020 wird die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung eingeführt. Das sieht das Forschungszulagengesetz vor. Künftig werden bei der Auftragsforschung die Auftraggeber begünstigt. Sie können die Forschungskosten steuerlich geltend machen in Form einer Forschungszulage. Davon profitieren unter anderem der Mittelstand, aber auch Handwerk und viele Unternehmen in Ostdeutschland, die keine eigene Forschungsabteilung haben und die auf die Auftragsforschung angewiesen sind. Grundsätzlich sind alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben förderfähig.

Familie

Starke-Familien-Gesetz

Die zweite Stufe des Starke-Familien-Gesetzes, das Familien mit kleinem Einkommen unterstützt, tritt in Kraft: Zum 01.01.2020 wird der Kreis der Anspruchsberechtigten für den Kinderzuschlag erweitert. Die obere Einkommensgrenze, die sog. Abbruchkante, fällt weg. Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch zu 45%, statt heute zu 50%, auf den Kinderzuschlag angerechnet.

Wohnen

Ortsübliche Vergleichsmiete – Betrachtungszeitraum verlängert

Der Anstieg der Mietpreise soll weiter gedämpft werden. Konkret geht es um die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie bildet die Grundlage für die Miethöhe. Dafür werden derzeit die Mietpreise betrachtet, die in einer Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum in den vorangegangenen vier Jahren vereinbart wurden. Dieser Zeitraum wird nun von vier auf sechs Jahre verlängert. Das Ziel: Kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes sollen geringere Auswirkungen auf die Vergleichsmiete haben. Denn insbesondere in den Ballungsräumen sind die Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Das führte auch zu einem Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Mehr Wohngeld für 660.000 Haushalte

Ab 01.01.2020 steigt das Wohngeld. Außerdem erhalten rund 180.000 Haushalte erstmals oder erneut einen Anspruch auf Wohngeld. Ab 2020 wird das Wohngeld alle zwei Jahre an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst.

Bildung und Forschung

Für alle Auszubildenden Mindestvergütung

Zum 01.01.2020 tritt das modernisierte Berufsbildungsgesetz in Kraft. Eine Mindestvergütung für Auszubildende wird eingeführt. Die Mindestvergütung soll im ersten Ausbildungsjahr monatlich 515 Euro betragen. 2021 erhöht sie sich auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro. Zudem wird es international vergleichbare Abschlussbezeichnungen wie „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ geben. Außerdem sollen Ausbildungen in Teilzeit erleichtert werden.

Integration

Mehr Verlässlichkeit für Betriebe und Geduldete

Gute Integrationsleistungen sollen sich künftig auszahlen. Ziel ist es, mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Geduldete zu erreichen. Für Geduldete, die ihren Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst sichern und die gut integriert sind, werden klare Kriterien für einen langfristigen Aufenthaltsstatus geschaffen. Auch erhalten abgelehnte Asylbewerber die Möglichkeit, ihre begonnene Berufsausbildung abzuschließen. Insgesamt wird am Grundsatz der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration festgehalten. Das Beschäftigungsduldungsgesetz tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Inneres

Zensus-Gesetz tritt in Kraft

Das von der Bundesregierung vorgelegte Zensus-Gesetz ist am 03.12.2019 in Kraft getreten. Deutschland ist durch EU-Recht verpflichtet, im Jahr 2021 erneut eine Volkszählung durchzuführen. Erfasst werden neben den Einwohnerzahlen auch bestimmte soziodemografische Basisdaten zur Bevölkerung, so zum Beispiel Erwerbstätigkeit und Wohnsituation.

Justiz

Mehr Unterstützung für DDR-Opfer

Das Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR ist am 29.11.2019 in Kraft getreten. Vor allem ehemalige DDR-Heimkinder erhalten künftig mehr Unterstützung. Ein Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung ist an das Landgericht zu stellen, das heute für die Stadt zuständig ist, in der die frühere Verurteilung oder die Anordnung der Unterbringung stattfand.

Mehr Effizienz im Zivilprozess

Verschiedene Vorschriften der Zivilprozessordnung werden modernisiert. Es geht darum, die Qualität und Effizienz zivilgerichtlicher Verfahren zu steigern und die Funktionsfähigkeit der Zivilsenate des BGH weiterhin zu gewährleisten. Die Regelungen tragen dem Wandel der Lebensverhältnisse, der gewachsenen Komplexität der Rechtsbeziehungen und den veränderten Erwartungen an die Justiz Rechnung.

Strafverfahren effektiver ausgestalten

Die Vorschriften des gerichtlichen Strafverfahrens werden modernisiert und effektiver ausgestaltet. Zum Beispiel sollen nach Vergewaltigungen mehrfache Vernehmungen der Opfer mit oftmals gravierender seelischer Belastung vermieden werden, indem Aussagen schon im Ermittlungsverfahren vor einem Richter erfolgen. Das Videomaterial von diesen Vernehmungen kann im Hauptverfahren genutzt werden. Bei umfangreichen Strafverfahren mit mehreren Nebenklägern soll deren Vertretung gebündelt werden, wenn ihre Interessen gleichgelagert sind. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, dass bereits vor Beginn der Hauptverhandlung abschließend geklärt werden kann, ob Richter befangen sind.

Öffentlicher Dienst

Besoldungsrecht im Bund

Der öffentliche Dienst wird für die Zukunft attraktiver und wettbewerbsfähig aufgestellt. Dazu trägt das Gesetz über die Modernisierung der Besoldungsstrukturen beim Bund bei: Zukunftsorientierte Lösungen für die Fachkräftegewinnung, besserer Ausgleich für besondere Belastungen und die Honorierung besonderer Einsatzbereitschaft in Krisensituation sind nur einige Stichworte.

Kostenfreie Fahrt bei der Bahn für Soldatinnen und Soldaten in Uniform

Ab dem 01.01.2020 sollen alle Soldaten in Uniform kostenlos Bahn fahren können.

Verkehr

Neues Verkehrsschild und grüner Pfeil für Radfahrende

Radfahren soll sicherer, klimafreundlicher und moderner werden. Die StVO-Novelle sieht ab dem 01.01.2020 ein neues Verkehrsschild vor, das Autos das Überholen von Zweirädern auf bestimmten Abschnitten verbietet. Ist das Überholen erlaubt, soll ein Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und von zwei Metern außerorts eingehalten werden. Auch wird es künftig einen grünen Pfeil beim Rechtsabbiegen nur für Radfahrer geben.

Bußgelder steigen

Parallel zu den Änderungen im Sinne der Radfahrenden steigen die Bußgelder für das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen deutlich. Solche Verkehrsverstöße ziehen künftig Geldbußen von bis zu 100 Euro und sogar Punkte in Flensburg nach sich. Zudem müssen Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden oder eine Rettungsgasse unerlaubt nutzen, mit einer Geldbuße von bis zu 320 Euro rechnen – plus einem Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten in Flensburg.

Verbraucherschutz

Hilfe bei außergerichtlichen Einigungen

Zum 01.01.2020 wird der Bund eine bundesweit zuständige Universalschlichtungsstelle einrichten. Sie wird auf Antrag von Verbrauchern in bestimmten Fällen Verfahren führen zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten.

Bons nur noch ohne schädliches Bisphenol A

Ab dem 02.01.2020 ist die Verwendung von Bisphenol A (BPA) als Farbentwickler in Thermopapier zum Beispiel für Kassenbons und Bahntickets aus Ticketautomaten EU-weit verboten. BPA wirkt sich schädlich auf die Fortpflanzungsfähigkeit aus. Der Einsatz der Chemikalie unterliegt deshalb bereits verschärften Grenzwerten und Verboten im Lebensmittelbereich.

Landwirtschaft

Mehr Geld für nachhaltige Landwirtschaft

Die Bundesregierung stellt zusätzlich bis zu 75 Mio. Euro bereit, um eine nachhaltige Landwirtschaft zu fördern. Landwirte können im Antragsjahr 2020 sechs Prozent der sog. Direktzahlungen aus der „Ersten Säule“ der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in die „Zweite Säule““ umschichten. Damit steht mehr Geld für Maßnahmen bereit, die dem Umweltschutz dienen und die den Ökolandbau fördern.

Pressemitteilung der BReg v. 20.12.2019

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