Der BGH hat die Verurteilung eines ehemaligen „Big Brother-Kandidaten“ wegen besonders schwerer Erpressung zum Nachteil eines Lottomillionärs für rechtskräftig erklärt.
Das LG Göttingen hatte einen 31-jährigen Kick-Boxer und ehemaligen Teilnehmer der Fernsehshow „Big Brother“ wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten und zur Zahlung von 40.000 Euro an den Geschädigten verurteilt. Gegen dessen 30 Jahre alten Gehilfen hat es eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verhängt.
Das Opfer hatte im Juni 2011 rund 1,7 Mio. Euro im Lotto gewonnen. Unter anderem durch Einsatz eines Schreckschussrevolvers bedrohte der „Hauptangeklagte“ den Geschädigten.
Der Mitangeklagte unterstützte ihn dabei. Unter dem Eindruck der Drohungen zahlte der Geschädigte an den „Hauptangeklagten“ innerhalb gut eines Monats teils in bar, teils per Überweisung insgesamt 425.000 Euro.
Der BGH hat die gegen das Urteil gerichteten Revisionen der Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts im Wesentlichen als offensichtlich unbegründet verworfen.
Lediglich die gegen den „Hauptangeklagten“ getroffene Adhäsionsentscheidung betreffend die Zahlung von 40.000 Euro hatte keinen Bestand. Insoweit ist insgesamt von einer Entscheidung abgesehen worden. Zivilrechtliche Ansprüche des Geschädigten werden durch diese Entscheidung nicht berührt.
Das Urteil des LG Göttingen ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz
LG Göttingen, Urt. v. 15.11.2013 – 1 KLs 6/12
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