Ab 01.10.2021 müssen Stalker in Deutschland mit härteren Strafen rechnen: Dann tritt das Gesetz zur effektiveren Bekämpfung von Stalking in Kraft.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Künftig sind bei besonders schweren Fällen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren und eine schnellere Sicherungshaft möglich. Es ist gut, dass Berlin damit unser bayerisches Konzept aufgegriffen hat. Wir müssen Stalkern frühzeitig Grenzen setzen, um die Opfer besser zu schützen.“
Zugleich wurden auch die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Stalkings gesenkt. Die Justizministerkonferenz hatte sich bereits im vergangenen Herbst auf Initiative des Freistaats für eine weitere Reform des Stalking-Paragrafen 238 Strafgesetzbuch eingesetzt.
Inzwischen werden immer mehr Stalking-Fälle in Bayern aufgedeckt. Von 2016 bis 2020 ist die Zahl der Nachstellungen laut Landeskriminalamt von 1260 auf 1742 Fälle gestiegen. Es gibt auch mehr verurteilte Stalker (überwiegend Männer) – im Jahr 2019 waren es 103 Täter (43 mehr als im Vorjahr). Minister Eisenreich kündigt an: „Gewaltschutz hat in Bayern Priorität. Deshalb lassen wir die Opfer nicht allein und setzen uns weiter für Verbesserungen ein.“
Der Justizminister begrüßt auch die Strafschärfung beim Einsatz von Spionage-Apps, sog. „Stalkerware“: „Die Justiz muss das Recht auf die Höhe der Zeit bringen. Künftig können Nachstellungen im Netz besser geahndet werden. Bei der Frühjahrskonferenz der Justizminister hat Bayern deshalb mit Blick auf die Digitalisierung weitere Vorschläge eingebracht, z.B. die Forderung nach härteren Strafen bei der Veröffentlichung von Rachepornos oder der Bloßstellung von Frauen durch sogenannte Deepfakes, computertechnisch manipulierte Bildaufnahmen.“
Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz Nr. 137/2021 v. 29.09.2021
Eine Antwort hinterlassen