Der Bundesrat hat am 18.09.2020 der Erhöhung der Haftentschädigung auf 75 Euro pro Tag zugestimmt.
Der Bundestag hatte das Gesetz wenige Tage zuvor verabschiedet und damit eine Bundesratsinitiative aus dem Vorjahr umgesetzt.
Die Entschädigung für zu Unrecht erlittene Freiheitsentziehung steigt von bisher 25 auf künftig 75 Euro pro Tag. Ausgeglichen werden soll damit der sog. immaterielle Schaden des Betroffenen.
Anspruch auf Entschädigung haben zum Beispiel Untersuchungsgefangene, deren Verfahren eingestellt wird oder die freigesprochen wurden. Auch nach einer rechtskräftigen Verurteilung können Betroffene Haftentschädigung bekommen, wenn ein Wiederaufnahmeverfahren mit Freispruch oder Aufhebung der Strafe endet. Die letzte Anpassung der Tagespauschale erfolgte 2009.
Bereits im November 2017 hatte sich die Justizministerkonferenz für eine deutliche Erhöhung der Haftentschädigung ausgesprochen, um dem Genugtuungs- und Anerkennungsgedanken des Gesetzes Rechnung zu tragen.
Im Dezember 2019 brachte der Bundesrat dann einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, den dieser am 10.09.2020 annahm.
Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.
Eine Antwort hinterlassen