Justizministerium NRW
Der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty hat am 14.11.2013 auf der Justizministerkonferenz in Berlin den Gesetzentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen zum Unternehmensstrafrecht vorgestellt, der demnächst in den Bundesrat eingebracht werden wird.
Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben diesen Entwurf ausdrücklich als Grundlage für die weitere Beratung dieses wichtigen Themas begrüßt.
So sollen zukünftig auch juristische Personen genauso wie natürliche Personen für ein strafbares Handeln zur Verantwortung gezogen werden können. Als mögliche Sanktionen kommen neben der klassischen Geldstrafe auch die Veröffentlichung der Verurteilung, der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen oder als schärfstes Schwert sogar die Auflösung des Unternehmens in Betracht.
Der Gesetzentwurf Nordrhein-Westfalens orientiert sich an den Grundsatzentscheidungen der EU, wie die sanktionsrechtlichen Mindestanforderungen für die Haftung von juristischen Personen in der EU ausgestaltet werden sollen.
Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen folgende Punkte vor:
– Die Staatsanwaltschaften werden verpflichtet, Straftaten von Unternehmen aufzuklären und ggf. anzuklagen.
– Die Gerichte können diese Taten flexibel und effektiv ahnden, in dem sie einen Koffer mit breitgefächerten Sanktionsmöglichkeiten erhalten.
– Unternehmen, die verlässliche Compliance-Strukturen schaffen, sollen davon profitieren, in dem dies bei der Strafzumessung berücksichtigt wird.
– Die rechtskräftige Verurteilung eines Unternehmens wird dazu beitragen, dass das geschädigte Unternehmen Schadensersatzansprüche einfacher als bislang realisieren kann, da es auf die gesamten Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft zurückgreifen kann.
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