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Länder billigen Gesetz zur Korruptionsbekämpfung im Sport

Für Betrug und Korruption im Sport gibt es künftig eigene Tatbestände im Strafgesetzbuch: Der Bundesrat billigte am 31.03.2017 ein entsprechendes Gesetz.

Der Bundestag hatte das Gesetz am 09.03.2017 verabschiedet. Sportwettbetrug oder Manipulation von Wettkämpfen im Profisport wird künftig mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren. Strafbar machen können sich Sportler, Trainer, Schieds-, Wertungs- oder Kampfrichter – aber auch diejenigen, die die Manipulationen in Auftrag geben. Zur Aufklärung der Straftaten dürfen die Behörden die Telekommunikation der Verdächtigen überwachen.

Neben der bereits bestehenden Strafbarkeit von Doping erhält der Rechtsstaat damit weitere Instrumente im Kampf für einen sauberen Sport. Ziel ist es, die herausragende gesellschaftliche Rolle des Sports, seine große wirtschaftliche Bedeutung sowie die mit ihm verbundenen Vermögensinteressen zu schützen. Die bisherige Straftatbestände Betrug und Bestechlichkeit reichten für das spezifische Unrecht nicht aus, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung des BR v. 31.03.2017

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