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Mehr Schutz vor sexueller Gewalt

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches beschlossen, mit dem strafwürdige Schutzlücken, die bisher nicht vom Sexualstrafrecht erfasst worden sind, geschlossen werden sollen.

Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind laut Strafgesetzbuch strafbar. Aber was ist, wenn ein überraschtes Opfer sich nicht gegen eine aufgezwungene sexuelle Handlung wehrt? Oder wenn es aus Angst vor weiterer Eskalation, zum Beispiel im häuslichen Umfeld, solche Handlungen erduldet und der Täter diesen Umstand erkennt und ausnutzt?

Zukünftig soll sich strafbar machen, wer die Unfähigkeit eines Opfers zum Widerstand ausnutzt oder überraschend sexuelle Handlungen an einem Opfer vornimmt. Der Gesetzentwurf sieht daher neue Straftatbestände vor, mit denen der sexuelle Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände unter Strafe gestellt wird.

Auf diese Weise sollen Frauen – aber auch Männer – besser als bislang vor sexuellen Übergriffen geschützt werden.

Gleichzeitig wird die Bundesrepublik Deutschland damit dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11.05.2011 noch besser gerecht werden.

Quelle: Pressemitteilung der BReg v. 16.03.2016

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