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Möglicher Abrechnungsbetrug durch Anästhesisten bei Kataraktoperationen

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main führt seit einigen Monaten Ermittlungsverfahren gegen Anästhesisten.

Vorgeworfen werden den Anästhesisten betrügerische Narkoseleistungen im Zusammenhang mit Kataraktoperationen. Es geht um die Frage, welche Leistungsziffer bei solchen Operationen abgerechnet werden kann. Konkret geht es um die Leistungsziffer 31822 und die geringer bewertete Leistungsziffer 31831 EBM.

Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen sind bekanntermaßen gesetzlich verpflichtet, die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung zu prüfen. Diese Prüfungen laufen bereits längere Zeit und es gibt auch schon Sozialgerichtsverfahren mit entsprechenden Regreßforderungen gegenüber den Ärzten.

Nunmehr kommt die strafrechtliche Komponente hinzu. Hier wird durch einen medizinischen Sachverständigen im ersten Schritt zu prüfen sein, ob die durchgeführten Abrechnungen nach der höher bewerteten Leistungsziffer 31822 rechtens war oder nicht.

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