Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hat beim AG Bayreuth Beschwerde gegen den Beschluss vom 24.12.2018 eingelegt, mit dem das AG Bayreuth den am 10.12.2018 erlassenen Haftbefehl gegen den 41-jährigen Tatverdächtigen wegen Mordes an Peggy Knobloch aufgehoben und die Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft angeordnet hatte.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ist der Haftbefehl zu Recht ergangen. Es bestehe weiterhin ein dringender Tatverdacht gegen den Beschuldigten. Die Rechtsmeinung des AG Bayreuth zur Frage der Verwertbarkeit der vom Beschuldigten im Rahmen seiner umfangreichen Vernehmung im Herbst 2018 gemachten Angaben sei unzutreffend, da dem Beschuldigten durchgehend die Möglichkeit eingeräumt worden sei, anwaltlichen Beistand zu Rate zu ziehen. Der Tatverdacht sei aus Sicht der Staatsanwaltschaft aufgrund der vorliegenden Aussagen und Beweismittel weiterhin so zu bewerten wie bei Erlass des Haftbefehls am 10.12.2018.
Das Amtsgericht wird nunmehr im Abhilfeverfahren die Argumente der Staatsanwaltschaft prüfen. Soweit es diesen nicht folgt, wird es die Akten dem LG Bayreuth als dem zuständigen Beschwerdegericht zur Entscheidung vorlegen.
juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bayreuth v. 14.01.2019
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