Am 06.07.2019 traten neue Vorschriften in Kraft, mit denen der EU-Haushalt noch besser vor Betrug geschützt werden soll.
Die Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug (PIF-Richtlinie) harmonisiert Definitionen, Sanktionen und Verjährungsfristen für Straftaten im Zusammenhang mit Betrug zum EU-Haushalt und macht so die Arbeit der Justiz- und Polizeibehörden effizienter. Sie wird auch die Grundlage für die Arbeit der Europäischen Staatsanwaltschaft bilden.
Die Richtlinie ist Teil der Strategie der Kommission zur Stärkung des Schutzes des EU-Haushalts. Sie soll die Abschreckung und Wirksamkeit der Verbrechensbekämpfung verbessern, indem sie die Arbeit der Mitgliedstaaten angleicht. Die Europäische Staatsanwaltschaft soll eine Schlüsselrolle bei der Ermittlung und Verfolgung dieser Straftaten spielen. Sie ist derzeit im Aufbau und soll Ende 2020 einsatzbereit sein.
EU-Aktuell v. 05.07.2019
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