Infinus-Manager bleiben weiter in U-Haft
Das OLG Dresden hat die Fortdauer der Untersuchungshaft für die fünf inhaftierten Infinus-Manager weiterhin angeordnet.
Es tat dies im Rahmen der nach zwölfmonatiger Untersuchungshaft von Amts wegen durchzuführenden Haftprüfung.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts liegen der dringende Tatverdacht des mittäterschaftlich begangenen Betruges durch vorsätzliches Betreiben eines Schneeballsystems zum Nachteil einer Vielzahl von Kapitalanlegern mit einem immensen Gesamtschaden, der Haftgrund der Fluchtgefahr als auch die Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft sowie der Erforderlichkeit des Vollzugs der Untersuchungshaft weiterhin vor.
Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen sei angesichts des überaus großen Ermittlungsumfangs, der Komplexität der Rechtssache sowie der Vielzahl der beteiligten Personen nicht verletzt.
Die nächste reguläre Haftprüfung hat in drei Monaten zu erfolgen.
Quelle: juris GmbH
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