Aktuelles

Allgemeines Strafrecht

DAV-Stellungnahme 12/18 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) spricht sich gegen die Schaffung einer reinen Besitzstrafbarkeit gefälschter oder erschlichener unbarer Zahlungsmittel aus.

Aus Sicht der Europäischen Kommission macht die grenzüberschreitende Dimension von Betrugs- und Fälschungstaten im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln sowie die technologische Entwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs in den letzten Jahren eine Angleichung der Strafvorschriften der EU-Mitgliedstaaten in diesem Bereich erforderlich. …