Der BGH hat die Verurteilung eines Apothekers wegen Betruges durch Kick-Back-Zahlungen und Übermengenbestellungen bei Verschreibung von Röntgenkontrastmitteln bestätigt.
Das LG Hamburg hatte einen Apotheker wegen Betruges in 26 Fällen und Beihilfe zum Betrug in zehn Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt, …