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Betäubungsmittelstrafrecht

Polizei darf Verkehrskontrolle vortäuschen

Der BGH hat entschieden, dass Ermittler auch vorgetäuschte Verkehrskontrollen vornehmen dürfen, um einen verdächtigen Drogenhändler zu überführen.

Das Landgericht Limburg hatte den Angeklagten wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Kokain) in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. …