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Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Gynäkologen wegen heimlicher Foto- und Videoaufnahmen von Patientinnen

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision eines Frauenarztes verworfen, der vom Landgericht Frankenthal (Pfalz) u.a. wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in 1.467 Fällen sowie wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war. …