Die Bundesregierung befürwortet eine „deutlich höhere finanzielle Entschädigung“ für Menschen, die zu Unrecht inhaftiert waren, will aber nicht von sich aus aktiv werden.
In ihrer Antwort (BT-Drs. 19/359 – PDF, 93 KB) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/287 – PDF, 119 KB) verweist sie darauf, dass hierdurch entstehende Kosten vor allem von den für die Strafrechtspflege zuständigen Länder zu tragen wären.
Sie nehme aber „eine etwaige Initiative der Länder gerne auf und steht Verbesserungen aufgeschlossen gegenüber“, schreibt die Bundesregierung.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 10 v. 09.01.2018
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