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Allgemeines Strafrecht

Richter am BGH Dölp im Ruhestand

Der Richter am BGH – Staatssekretär a.D. – Michael Dölp wird mit Ablauf des 30.04.2018 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.

Herr Dölp wurde am 08.10.1952 in Osnabrück geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im August 1979 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Nach Verwendungen bei der Staatsanwaltschaft und dem LG Hannover sowie dem AG Springe war er von Mitte 1981 bis Ende 1983 an das Niedersächsische Ministerium der Justiz abgeordnet. In dieser Zeit – am 01.10.1982 – erfolgte seine Ernennung zum Richter am LG Hannover. Von Mai 1988 bis Dezember 1990 war Herr Dölp als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH abgeordnet. Während dieser Abordnung wurde er am 29.10.1990 zum Richter am OLG Celle befördert. Von dort wechselte er im Januar 2000 als Vorsitzender Richter an das LG Lüneburg. Hier leitete er die auswärtigen Straf-, Jugend- und Strafvollstreckungskammern in Celle. Unter seinem Vorsitz wurde von August 2002 bis Mai 2003 der Strafprozess betreffend das Zugunglück von Eschede durchgeführt, der bundesweit große Aufmerksamkeit fand. Im Anschluss an eine mehrmonatige erneute Verwendung im Niedersächsischen Justizministerium war Herr Dölp ab September 2004 als Vorsitzender Richter am LG Hannover tätig.

Am 01.09.2008 wurde Herr Dölp zum Richter am BGH ernannt. Er wurde dem in Leipzig ansässigen 5. Strafsenat zugewiesen, der im Wesentlichen für die Revisionen in Strafsachen für den Bezirk des Kammergerichts sowie für die Bezirke der Oberlandesgerichte Brandenburg, Braunschweig, Bremen, Dresden, Hamburg, Saarbrücken und Schleswig zuständig ist. Von Januar bis Oktober 2009 war er zugleich stellvertretendes beisitzendes Mitglied in den Senaten für Wirtschaftsprüfersachen sowie für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen. Am 27.10.2009 wurde Herr Dölp zum Staatssekretär im Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration des Landes Schleswig-Holstein ernannt. Dieses Amt übte er bis zum 12.06.2012 aus und setzte sodann seine richterliche Tätigkeit im 5. Strafsenat des BGH fort. Während seiner Zugehörigkeit zum BGH hat Herr Dölp die Rechtsprechung des 5. Strafsenats maßgeblich mitgeprägt.

Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 82/2018 v. 30.04.2018

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