Die Staatsanwaltschaft Bonn hat die Warburg-Bank und einen Aktienhändler im Zusammenhang mit „Cum-Ex“-Geschäften zur Rückzahlung von rund 190 Millionen Euro an die Staatskasse aufgefordert. Justizsprecher Sebastian Buß sagte, es handele sich um die Umsetzung des ersten rechtskräftig gewordenen Urteils des Landgerichts Bonn in der „Cum-Ex“-Affäre. Von der Warburg-Bank war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Bank soll Widerspruch angekündigt haben
Das „Handelsblatt“ berichtete aber, dass das Geldinstitut Widerspruch angekündigt habe. „Mit den durch Warburg geleisteten Rückzahlungen an das Finanzamt in Hamburg sind die wegen der sogenannten Cum-Ex-Aktiengeschäfte der Warburg Bank für die Jahre 2007 bis 2011 vom Finanzamt festgesetzten Steuern vollständig beglichen“, zitierte das Blatt einen Sprecher der Bank. In dem im Juli 2021 vom BGH bestätigten Urteil war die Bank zur Rückzahlung von mehr als 176 Millionen Euro verpflichtet worden, der Aktienhändler zur Zahlung von 14 Millionen Euro, von denen er drei Millionen bereits hinterlegt hat. Die zwei angeklagten Börsenhändler wurden außerdem zu Bewährungsstrafen verurteilt.
BGH: „Cum-Ex“ ist Straftat
Bei „Cum-Ex“-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den deutschen Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte bundesweit ermitteln seit Jahren, um einen der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte aufzuklären. Im vergangenen Jahr entschied der Bundesgerichtshof, dass „Cum-Ex“ eine Straftat ist.
Quelle: becklink 2024322, beck-online
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