Für Beschuldigte in Strafverfahren sowie in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sollen EU-weit einheitliche Rechte gelten.
Eine entsprechende EU-Verordnung (2013/48/EU) will die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/9534 – PDF, 1,3 MB) umsetzen, der jetzt beim Bundestag eingegangen ist. Darin schreibt die Regierung, sie habe sich „stets für die Schaffung dieser gemeinsamen Mindeststandards innerhalb der Europäischen Union eingesetzt“. Das deutsche Recht entspreche den Vorgaben der Richtlinie bereits weitgehend, weshalb „nur punktuelle Änderungen erforderlich“ seien.
Unabhängig davon sollen mit dem Gesetz auch Änderungen im Schöffenrecht vorgenommen werden. Diese sollen es einerseits den Gemeinden erlauben, leichter genügend ehrenamtliche Richter zu finden, andererseits Schöffen besser vor Überlastung schützen.
Quelle: hib – heute im bundestag
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