Aktuelles

Allgemein

StPO-Reform: DAV warnt vor weiterer Aushöhlung der Beschuldigtenrechte

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) tritt der weiteren Einschränkung von Verfahrensrechten durch die Reform der Strafprozessordnung (StPO) entschieden entgegen.

Dass sich Politik und Justiz zugleich bei der Dokumentation der Hauptverhandlung derart sträuben, bleibt nach Auffassung des DAV unverständlich. Nach derzeitigem Stand biete die StPO bereits ausreichend Möglichkeiten zur Ablehnung missbräuchlicher Befangenheits- und Beweisanträge. Erst im Sommer 2017 wurde zudem eine Einschränkung des Beweisantragsrechts durch die Möglichkeit der Fristsetzung für Beweisanträge eingeführt. Die nun vorgesehene Abkehr vom Erfordernis einer „wesentlichen“ Verfahrensverzögerung berge das Risiko einer vorschnellen Ablehnung, da jeder Beweisantrag das Verfahren zumindest minimal verzögern könne. Bevor keine Evaluation der letzten Maßnahmen erfolgt sei, entbehren weitere Einschränkungen ohnehin jeglicher Grundlage.

Der Möglichkeit zur Bündelung der Nebenklage ist der DAV gegenüber offen. Die Einführung einer audiovisuellen Dokumentation der Hauptverhandlung sei hingegen von übergeordneter Bedeutung – gerade auch aus prozessökonomischen Gesichtspunkten. Das Ergebnis wären nicht nur weniger Fehler bzw. eine bessere Beweisbarkeit von Rechtsfehlern, sondern gerade auch die Vermeidung zeitraubender Rekonstruktionen von Zeugenaussagen oder gar von Doppelprozessen bei Richterwechseln. Im EU-Vergleich liege der deutsche Strafprozess, in dem es grundsätzlich keine Wortprotokolle gebe, in Sachen Dokumentation auf den hintersten Plätzen.

Der DAV wird sich weiter dafür einsetzen, dass durch den Pakt für den Rechtsstaat der Zugang zum Recht nicht eingeschränkt, Bürgerrechte nicht beschnitten und Rechtsdurchsetzung nicht erschwert wird.

Pressemitteilung des DAV DAT Nr. 5/2019 v. 16.05.2019

Eine Antwort hinterlassen

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.

*

captcha Bitte Code eintragen

* Die bezeichneten Felder sind Pflichtfelder.