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Allgemeines Strafrecht

Überwachung mit elektronischer Fußfessel

Künftig soll die so genannte „elektronische Fußfessel“ zur Überwachung extremistische Straftäter häufiger zum Einsatz kommen.

Das Bundeskabinett hat hierzu einen Gesetzentwurf beschlossen. Der Gesetzentwurf erweitert das sog. Maßregelrecht bei extremistischen Straftätern. Die Aufenthaltsüberwachung durch die sog. „elektronische Fußfessel“ soll verstärkt angeordnet werden können. Mit einer elektronischen Fußfessel wird der Aufenthalt einer Person elektronisch überwacht. Das Gerät wird an einem der beiden Fußgelenke angebracht. Es enthält einen Sender, der ständigen Funkkontakt mit einer Basisstation hat. Empfängt die Station kein Signal, weil der Sender sich außerhalb ihrer Reichweite befindet oder zerstört wurde, wird die überwachende Behörde alarmiert.

Die Voraussetzungen zur Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung sollen erweitert werden. Für Straftäter, die wegen schwerer Staatsschutzdelikte verurteilt waren, kann nach der Haft die elektronische Fußfessel angeordnet werden. Zu diesen Delikten gehören die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Terrorismusfinanzierung sowie die Unterstützung in- und ausländischer terroristischer Vereinigungen. Weitere Änderung: Bei Staatsschutzdelikten soll künftig bereits eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren genügen, um eine elektronische Aufenthaltsüberwachung anzuordnen. Derzeit kann die elektronische Fußfessel nach der Verbüßung einer dreijährigen Freiheitsstrafe angeordnet werden.

Mit dem Gesetzentwurf werde ein Punkt aus der Vereinbarung zwischen Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundesinnenminister Thomas de Maizière vom 10.01.2017 umgesetzt. Die Minister hatten nach dem terroristischen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin am 19.12.2016 rechts- und sicherheitspolitische Konsequenzen vereinbart. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung allein könne terroristische Anschläge nicht verhindern. Sie leiste jedoch als Teil eines Maßnahmenbündels einen Beitrag für mehr Sicherheit.

Anfang Februar 2017 hatte das Kabinett bereits die Grundlage dafür geschaffen, dass das BKA Aufenthaltsverbote für Gefährder erlassen und mit Hilfe von elektronischen Fußfesseln kontrollieren kann.

Quelle: Pressemitteilung der BReg v. 08.02.2017

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