Das OLG Karlsruhe hat einen Haftbefehl gegen einen Kriminalbeamten wegen unzureichender Verfahrensbeschleunigung aufgehoben, der sich vor dem LG Freiburg wegen zahlreicher Vorwürfe der Bestechlichkeit, Verletzung von Privat- und Dienstgeheimnissen, Strafvereitelung im Amt, Urkundenfälschung, Betrug und Hehlerei verantworten muss.
Die Hauptverhandlung gegen den angeklagten Kriminalbeamten läuft seit Anfang Mai 2017.
Auf die Beschwerde des Angeklagten hat das OLG Karlsruhe den gegen ihn bestehenden Haftbefehl aufgehoben und die Freilassung angeordnet.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts besteht zwar weiterhin eine große Wahrscheinlichkeit der Verurteilung und Fluchtgefahr. Das Verfahren sei jedoch nicht mit der angesichts einer bereits ein Jahr und acht Monate andauernden Inhaftierung gebotenen Beschleunigung geführt worden. Dem verfassungsrechtlichen Erfordernis einer umgreifenden Hauptverhandlungsplanung mit mehr als nur einem durchschnittlichen Hauptverhandlungstag in der Woche sei nicht Genüge getan worden. Auch bei Außerachtlassung von Unterbrechungen durch urlaubsbedingte Verhinderungen am Verfahren Beteiligter sei nur eine Sitzungsdichte von 0,94 Verhandlungstagen pro Woche erreicht worden. Die Ursache hierfür hat das Oberlandesgericht neben einer generell hohen Belastung der Strafkammer in einer ungenügend vorausschauenden Verhandlungsplanung gesehen.
Die Freilassung des Angeklagten steht einer Fortführung der Hauptverhandlung nicht entgegen.
Quelle: Pressemitteilung des OLG Karlsruhe v. 13.02.2018
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