Der BGH hat die Revisionen der Angeklagten im S&K-Prozess verworfen mit der Folge, dass das Urteil des LG Frankfurt, das die beiden Gründer des Frankfurter Immobilienunternehmens „S&K“ wegen Untreue zu Haftstrafen verurteilt hatte, rechtskräftig ist.
Das LG Frankfurt hatte den Angeklagten K. wegen Untreue, Anstiftung zur Untreue in sechs Fällen sowie Beihilfe zur Untreue in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten und den Angeklagten M.-C. Sch. wegen Untreue in 34 Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Es hatte ferner festgestellt, dass der Angeklagte K. aufgrund der abgeurteilten Taten 1.200.000 Euro erlangt hat.
Der BGH hat die Revisionen beider Angeklagter gegen das Urteil des LG Frankfurt verworfen.
Das Urteil ist damit gegen beide Angeklagten rechtskräftig.
Vorinstanz
LG Frankfurt, Urt. v. 29.03.2017 – 5-28 KLs 1/17
Pressemitteilung des BGH Nr. 116/2019 v. 06.09.2019
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