Das LG Stuttgart hat das Verfahren gegen Christa Schlecker gegen Bezahlung eines Geldbetrags in Höhe von 60.000 Euro vorläufig eingestellt.
Die Frau des früheren Drogeriemarkt-Betreibers Anton Schlecker war wegen Beihilfe zum Bankrott mitangeklagt.
Das LG Stuttgart hat das Verfahren gegen Christa Schlecker gemäß § 153 a Abs. 2 StPO mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten gegen Bezahlung eines Geldbetrags i.H.v. 60.000 Euro (an vier verschiedene Auflagenempfänger) vorläufig eingestellt.
Nach Auffassung des Landgerichts ist diese Geldauflage geeignet, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen. Die Schwere der Schuld stehe dieser, von der Strafprozessordnung vorgesehen Möglichkeit der Beendigung der Hauptverhandlung nicht entgegen.
Sollte die Geldauflage erfüllt werden, werde das Strafverfahren endgültig eingestellt werden. Eine Verurteilung sei mit der Einstellung gegen Geldauflage nicht verbunden. Es gelte weiterhin die Unschuldsvermutung.
Quelle: Pressemitteilung des LG Stuttgart v. 29.05.2017
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