Das Bundeskabinett hat am 22.01.2020 den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJV) beschlossen, mit dem im deutschen Recht die Grundlagen geschaffen werden sollen, damit die Europäische Staatsanwaltschaft ab Ende 2020 ihre Arbeit aufnehmen kann.
Die Europäische Staatsanwaltschaft wird als erste unabhängige und dezentrale Staatsanwaltschaft der EU Straftaten gegen den EU-Haushalt wie beispielsweise Subventionsbetrug, Korruption und grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug verfolgen und vor Gericht bringen.
Die EU-Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft ist bereits im November 2017 in Kraft getreten. 22 EU-Staaten beteiligen sich an dieser verstärkten Zusammenarbeit. Im September 2019 einigten sich das Europäische Parlament und der Rat auf die frühere Leiterin der rumänischen Antikorruptionsbehörde Laura Codruta Kövesi als erste Europäische Generalstaatsanwältin. Die Europäische Staatsanwaltschaft wird ihren Sitz in Luxemburg haben.
Die EU-Verordnung enthält die Regelungen zur Struktur der Europäischen Staatsanwaltschaft, ihren Zuständigkeiten, Verfahrensbestimmungen zum Ermittlungsverfahren und zur Zusammenarbeit mit den Behörden der Mitgliedstaaten. In den von der Europäischen Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahren finden ergänzend die diesbezüglichen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten Anwendung. Daher bedarf es ergänzender Regelungen im deutschen Recht, die mit dem am 22.01.2020 beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung geschaffen werden sollen.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf u.a. vor, dass die Strafvorschriften zum Schutz von Privatgeheimnissen und von Dienstgeheimnissen zukünftig auch auf alle Europäischen Amtsträger anwendbar sind.
Weitere Informationen
PDF-Dokument Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1939 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften (PDF, 652 KB)
Quelle: Pressemitteilung des BMJV
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